Ein Beitrag aus dem LexiKalk
Im Zuge der kommunalen Gebietsreform in NRW, die zum 1. Januar 1975 in Kraft trat, wurde auch die Gemeindeordnung von NRW geändert. Für alle kreisfreien Städte wurden Bezirksvertretungen eingeführt.Als die Bezirksvertretungen in Köln im Jahre 1975 eingeführt wurden, geschah dies am 4. Mai 1975 im Zuge der Kommunalwahl. Die Zusammensetzung der 19-köpfigen Bezirksvertretungen in Köln wurde nach den anteiligen Ratsstimmen im Bezirk im Sinne der Verhältniswahl festgelegt. Man gab keine separate Stimme für die Bezirksvertreter ab. Inzwischen gibt es zwei Stimmen bei der Kommunalwahl in Köln: eine für den Rat und eine für den Bezirk. Die Bezirksvertreter wählen aus ihrer Mitte den Bezirksbürgermeister. Die Befugnisse der Bezirksvertretung werden allgemein in der Gemeindeordnung festgelegt, die Hauptsatzung der Stadt Köln regelt die Details. In Köln haben diese Bezirksvertretungen geringere Mitspracherechte als in anderen Großstädten in NRW. Ein eigenes Budgetrecht haben sie nicht. Im Jahre 2013 haben die neun Kölner Bezirksvertretungen ein Gutachten erstellen lassen, das im Ergebnis eine Ausweitung der Kompetenzen der BV zwingend erforderlich macht. Die Gemeindeordnung von NRW lässt dies ausdrücklich zu. Der Rat der Stadt Köln hat es in der Hand, dem endlich Folge zu leisten.